IT-Sicherheitsupdates werden für Verbraucherprodukte ab dem kommenden Jahr unabhängig von der individuellen Vertragsgestaltung objektive Rechtspflicht
"Innerhalb der kommenden zwei Jahre werden zwei neue EU-Richtlinien nach ihrer Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht erhebliche Änderungen auf das Verbraucherschutzrecht zur Folge haben. Die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (DID-Richtlinie)1 und die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (WK-Richtlinie)2 wollen den grenzüberschreitenden Handel mit (digitalen) Waren und digitalen Medien erleichtern, sowie transparenter und sicherer gestalten."
Eine Übersicht zu den kommenden EU-Richtlinien DID und WK von unserem Legal Advisor Dr. Dennis-Kenji Kipker ist hier als PDF verfügbar
1 Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.
2 Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG.