reuschlaw: Schadensersatz nach dem Cyberangriff

Die Gefahr von Cyberangriffen auf Autos steigt. Die Vereinten Nationen reagieren mit neuen Vorschriften, die bald umgesetzt werden müssen. Unternehmen, die die Anforderungen dann nicht erfüllen, können ihre Fahrzeugtypen und -teile nicht mehr verkaufen. Außerdem drohen ihnen Schadensersatzansprüche und Imageschäden, warnt Wirtschaftsjurist Thorsten Deeg.

"Unternehmen, die die neuen Anforderungen zu Cybersecurity und Software-Updates ab deren verbindlicher Geltung nicht erfüllen, kann zukünftig die Genehmigung und damit auch der Vertrieb neuer Fahrzeugtypen und Fahrzeugteilen durch die zuständige Behörde untersagt werden. Darüber hinaus drohen Fahrzeugherstellern und Zulieferern auch zivilrechtliche Folgen wie Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche der Kunden und/oder Dritter..." - tagesspiegel.de