IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Die wichtigsten Änderungen im Schnellüberblick.
Lange wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erwartet und angekündigt. Mittlerweile liegt ein erster Referentenentwurf in der Fassung vom 27. März 2019 vor. Er verfolgt das Ziel, die IT-Sicherheit für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ganzheitlich auszuweiten. Eines der Kernelemente: Die Schaffung eines IT-Sicherheitskennzeichens für Bürger. Dieses soll die IT-Sicherheit von Handelswaren transparent machen. Diese Maßnahme fällt gleichzeitig auch in den Aufgabenbereich des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Denn das BSI soll den IT-bezogenen Verbraucherschutz verstärkt wahrnehmen.